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Allgemeine Vertrags- und Lieferbedingungen
der ADEFO-CHEMIE GmbH (Gastronomie/Reinigungsmittel)
§ 1
Allgemeines - Geltungsbereich
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn
wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen
abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos
ausführen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung
dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich
niedergelegt.
(3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte
mit dem Kunden und sowohl gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1
BGB als auch gegenüber Verbrauchern, d.h. natürlichen Personen, mit denen
wir in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass diesen eine gewerbliche oder
selbständige Tätigkeit zugerechnet werden kann.
§ 2
Angebot - Angebotsunterlagen
(1) Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so
können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen
behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche
schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer
Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen
Zustimmung.
§ 3
Preise - Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
gelten unsere Preise "ab Werk", ausschließlich Verpackung; diese wird
gesondert in Rechnung gestellt.
Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn
nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen,
insbesondere aufgrund von Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden
wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen
eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung
in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung,
ebenso müssen die wir der Hereingabe von Schecks oder Wechseln zustimmen.
(4) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der
Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur
Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des
Zahlungsverzugs. Unternehmer haben eine Geldschuld bei Verzug mit 8 % über
dem Basiszinssatz zu verzinsen, Verbraucher mit 5 %.
(5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt,
als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 4
Lieferzeit
(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung
aller technischen Fragen voraus.
(2) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die
Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines
zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache
in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug geraten ist.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde
liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder
von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde
berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren
Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
(6) Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der
Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht
auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht,
ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.
(7) Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns
zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
(8) Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete
Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von
3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.
(9) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
§ 5
Gefahrenübergang - Verpackungskosten
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist
Lieferung "ab Werk" vereinbart.
(2) Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
(3) Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine
Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der
Kunde. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
oder der zufälligen Verschlechterung auch beim Versendungskauf erst mit der
Übergabe der Sache auf den Käufer über. Kauft ein Unternehmer, so ist dies
der Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur.
§ 6
Mängelhaftung
(1) Beim Kauf von gebrauchten Sachen ist jegliche Gewährleistung
ausgeschlossen. Mängelrügen haben ausschließlich an die Anschrift unseres
Hauptsitzes zu erfolgen. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass
dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und
Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Für Nichtkaufleute gilt
bei offensichtlichen Mängeln oder Abweichungen eine Rügefrist von 10 Tagen.
(2) Soweit ansonsten ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach
unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur
Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der
Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des
Kaufpreises. Uns steht das jederzeitige Recht zur Besichtigung und
Untersuchung der Ware beim Besteller zu. Dieser hat uns hierzu ausreichend
Gelegenheit zu geben. Mängelhaftung wird nicht übernommen für normale
Abnutzung und Verschleiß, Transportschäden und solche Mängel und Schäden,
die durch fehlerhafte Handhabung, Nichtbeachtung von Wartung-, Anwendungs-,
Lager- oder gesetzlichen Vorschriften, Einwirkung von nicht autorisierten
oder nicht sachkundigen Personen, insbesondere durch Veränderungen an den
Produkt, Austausch von Teilen oder Verwendung von nicht von uns zugelassenen
Materialien entstehen. Die Behebung derartiger Mängel und Schäden durch uns,
wie etwa auch erforderliche Nachjustierungen gemäß Gebrauchsanweisungen,
erfolgen auch dann entgeltlich, wenn kein gesonderter Wartungsvertrag
besteht.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl
berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde
Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine
vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
(5) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft
eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die
Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
Schaden begrenzt.
(6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung
ausgeschlossen.
(8) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab
Gefahrenübergang.
(9) Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479
BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der
mangelhaften Sache.
§ 7
Gesamthaftung
(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist
- ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs -
gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen
sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz
von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich
unsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,
unmittelbaren Durchschnittschaden. Für Schäden aufgrund falscher Handhabung
der erworbenen Ware wird jede Haftung ausgeschlossen.
(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines
Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser
Aufwendungen verlangt.
(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche
Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8
Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller
Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor, sofern der Kunde
Unternehmer ist. Bei Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an der Ware
bis zu dessen vollständiger Bezahlung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt
ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren
Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des
Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln;
insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-,
Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern
Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese
auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde
unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO
erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu
erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang
weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in
Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab,
die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte
erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach
Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung
bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die
Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns
jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in
Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines
Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung
vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde
uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum
Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt
und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird
stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der
neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag,
einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der
Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen
das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen
untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.)
zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.
Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als
Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns
anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene
Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(7) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer
Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem
Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
(8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des
Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten
die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9
Widerrufsrecht des Verbrauchers
(1) Nur der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des
Kaufvertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach
Vertragsschluss bzw. nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss
keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der
Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung. Der Verbraucher ist in einem solchen Fall
verpflichtet, die gekaufte Ware zurückzusenden, wenn die Ware durch Paket
versendet werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher,
sofern der Warenwert € 40.- nicht übersteigt.
(2) Der Verbraucher hat Wertersatz für Verschlechterungen infolge
bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme der Ware zu leisten. Der Wertverlust, der
durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die
Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu
tragen.
§ 10
Gerichtsstand - Erfüllungsort
(1) Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Frankfurt am
Main Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem
Wohnsitzgericht zu verklagen.
Ist der Kunde Verbraucher, so ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand, falls
der Kunde nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland
verlegt. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des
Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des
UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser
Geschäftssitz Erfüllungsort.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB wurde der weitergehenden
vertraglichen Vereinbarungen der Parteien unwirksam sein oder werden, so
bleibt die Wirksamkeit im übrigen unberührt. Die unwirksamen Bestimmungen
sind durch solche zu ersetzen, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt den
unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
(5) Mit Vereinbarung unter Einbeziehung dieser Verkaufsbedingungen verlieren
alle bisherigen Bedingungen, mit Ausnahme vereinbarter Eigentumsvorbehalt,
ihre Gültigkeit.
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